Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat,
in einem haben Sie Recht. Die Zuschüsse des Landes für die Verlängerung der Belegungsbindung sind rein rechnerisch Ausgleichszahlung: für den teilweisen Verzicht auf mögliche Mieterhöhungen während der Jahre der verlängerten Belegungsbindung. Oder, wie Sie es trefflich formulieren,
„…handelt es sich…lediglich um einen Ausgleich entstehender Mietmindereinnahmen bzw. um eine Kompensation wegfallender Mietmehreinnahmen, die bislang Bestandteil der Finanzplanung der FSB waren…“
Denn
„…nach Auslaufen der Mietpreisbindung stünde der FSB die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zu, die entsprechenden Mieten sukzesssive im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an die jeweils zulässige ortsübliche Vergleichsmiete/Mietspiegelmiete heranzuführen.“
Abgesehen von der wohnungspolitischen Dimension Ihrer Sichtweise, am beängstigend steigenden Mietspiegel als Zielvorgabe festzuhalten und seine soziale Sprengkraft auszublenden, verstellt diese Ihnen offenbar den Blick für die Realität:
Der Witz an der Sache ist doch, dass die Ausgleichszahlungen auf einen Schlag in voller Höhe von der L-Bank auf das Konto der Freiburger Stadbau überwiesen werden; und eben nicht häppchenweise wie Mietzahlungen Monat für Monat, verteilt über die Jahrzehnte der verlängerten Sozialbindung, wie es Ihre Formulierung „Kompensation wegfallender Mietmehreinnahmen“ suggeriert; zumal diese mit der Unsicherheit belegt sind, ob sie tatsächlich in kalkulierter Höhe von den Mietparteien akzeptiert werden bzw. politisch, sozial oder juristisch durchsetzbar sind (wir reden von kommenden Jahrzehnten!).
Das macht doch die Attraktivität der einmaligen Sofort-Zuschüsse in voller Höhe aus: Wenn sie
„…bislang Bestandteil der (langfristigen) Finanzplanung der FSB waren – u.a. für Investitionen in Instandhaltung, Sanierung sowie den Neubau von Sozialmietwohnungen“,
fließen sie nun ununterscheidbar von anderen Geldern in das Finanzvermögen der FSB ein, als erhöhte „Liquidität“, über die sofort verfügt werden kann – und die eben nicht auf einem zweckgebundenen Bankkonto wie für Kautionen oder Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentümergemeinschaften eingezahlt wird.
Die Zuschüsse könnten natürlich sofort und in voller Höhe für „Investitionen in Instandhaltung, Sanierung sowie den Neubau von Sozialmietwohnungen“ eingesetzt werden; aber auch für andere Bauwerke der Freiburger Stadtbau: Beispielsweise für den Neubau eines Kunstdepots, für den den Neubau eines Hotels und Eigentumswohnungen im Vauban (M1); oder aber für den Bau von Luxus-Reihenhäusern in Günterstal und wenns reicht für den Ausgleich des jahrelangen Mietausfalls durch Leerstand in Millionenhöhe.
Eine weitaus sinnvollere Investition aber ist es, die Zuschüsse aus der Verlängerung der Mietpreisbindung zur Gegenfinanzierung eines einjährigen Mietenstops bei der Stadtbau zu nutzen: als ein Signal und um in dieser Zeit die Ausrichtung der Stadtbau und ihre Finanzströme auf den Prüfstand zu stellen, Fehlentwicklungen aufzudecken und das Wohnungsunternehmen entsprechend den drängenden Erfordernissen der Wohnungsmisere neu auszurichten.
Im Übrigen danken wir Ihnen und Ihrer Fraktion für Ihren kühnen Vorstoß, die Debatte nicht mehr hinter den verschlossenen Türen des Aufsichtsrates der Stadtbau zu führen (wie es Ihre Fraktion 2008 als Regel doch mitbeschlossen hatte), sondern im Gemeinderat und in der Öffentlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Bauverein „Wem gehört die Stadt?“