Offener Brief: KAUFVERHANDLUNGEN GARTENSTADT

An die Stadt Freiburg          
zur Information an die
– Herrn Bürgermeister Neideck     – Mitglieder des Gemeinderates
– Herrn Gramich – ALW               – Freiburger Presse

Offener Brief der MieterInneninitiative Gartenstadt vom 20.11.2013

KAUFVERHANDLUNGEN GARTENSTADT:
Grundstücke und Häuser Bauhöferstr. 134, 138, 140, 144, 158 und 160

Sehr geehrter Herr Neideck,
sehr geehrter Herr Gramich,

wir möchten mit der Stadt Freiburg, die die Grundstückseigentümerin der oben genannten Grundstücke ist, in Kaufverhandlungen treten und bitten Sie um einen Gesprächstermin: Wir möchten Ihnen unsere Pläne erläutern und ihre Fragen beantworten und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Wir hatten in der vergangene Zeit bereits Gespräche mit fast allen Fraktionen im Freiburger Gemeinderat (in alphabetischer Reihenfolge: CDU, FDP, GAF, Grüne, SPD, UL), bei denen wir mit unserem Anliegen auf, Interesse und Zuspruch gestoßen sind.
Das ist unser Projekt:
Sechs Miethaushalte in der Gartenstadt in Haslach, deren Familien seit vielen Jahrzehnten dort wohnen, wollen „Ihre“ Wohnhäuser in genossenschaftlicher Form zum 1.7.2016 von der Stadt Freiburg erwerben, und zwar in Kooperation mit dem Mietshäuser Syndikat. Ziel ist es, diese Häuser als bezahlbare Mietwohnungen dauerhaft zu erhalten für sich und zukünftige Generationen: Mit einer unbefristeten Sozialbindung, die nicht nach 10, 20 oder 25 Jahren endet (nie mehr „aus der Bindung fallen“). –
Warum?
Zum 1.7.2016 enden die Erbbaurechtsverträge der Heimbau Genossenschaft, der die Häuser seit fast 100 Jahren gehören.
„Die Heimbau eG hat erklärt, dass sie an der Verlängerung der Erbbaurechte kein Interesse hat.“
(Antwortschreiben der Stadt Freiburg vom 22.7.2013 auf eine Anfrage der Gemeinderatsfraktion der Grünen vom 5.7.2013 – siehe Anlage)
Die Heimbau wird die Häuser dann zum Marktwert an die Stadt abgeben und gleichzeitig die  betroffenen Miethaushalte loswerden, obwohl alle seit Bezug der Wohnungen vor Jahrzehnten Mitglieder der Heimbau Genossenschaft sind. So hat es der Vorstand und Aufsichtsrat der Heimbau
eG vor längerer Zeit beschlossen, ohne auch nur im Vorfeld die einzelnen Miethaushalte zu befragen oder zu informieren. Das Thema wurde auch nicht als Tagesordnungspunkt einer Mitgliederversammlung zugelassen, da es sich um ein „Einzelinteresse“ handele.
Unser Versuch, direkt mit der Heimbau eG in Kaufverhandlungen zu treten, wie von einigen Stadträtinnen und Stadträten uns geraten worden war, ist leider gescheitert. Die Heimbau eG hat die Kaufverhandlungen abgebrochen, bevor sie richtig begonnen haben:
„Es kann nicht die Aufgabe unserer Genossenschaft sein, Unternehmungen zu fördern, die mit unserem satzungsmäßig festgelegten Unternehmensgegenstand konkurrieren.“
So schrieb die Heimbau Genossenschaft am 1.10.2013 und bezog sich auf einen einstimmigen Beschluss ihres Aufsichtsrates und Vorstandes in dieser Sache. (siehe Anlage)
Deshalb möchten wir mit Ihnen direkt in Kaufverhandlung treten, da zum 1.7.2016 die Stadt Freiburg auch Eigentümerin der Häuser sein wird und die Zeitspanne bis dahin genutzt werden sollte.
Es überrascht allerdings kaum, dass Sie und die Stadtverwaltung auch für die Heimbau-Häuser die Privatisierung durch Einzelverkauf anstreben, so wie bei den Häusern der FSB/FSI in der Gartenstadt seit Jahren verfahren wird; und folglich dem Vorhaben, dass
„…die betroffenen Wohnungen als preiswerte Mietwohnungen erhalten und dauerhaft einer Wohnungsmarktspekulation entzogen werden können…“,
nicht gerade förderlich gegenüberstehen. (Siehe unten Auszug aus dem o.g. Schreiben an die Fraktion der Grünen)
Andererseits sind im aktuellen Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Freiburg in der Präambel Leitsätze zu lesen wie diese:
„…Schutz stabiler Nachbarschaften vor Umwandlung und Verdrängung …“
„Die
Stadt Freiburg fördert sozial gemischte Stadtteile, die ein Miteinander von Menschen unterschiedlicher Einkommen und Lebensphasen ermöglichen.“

Wäre es da nicht für den städtischen Haushalt eventuell verkraftbar, wenn von den schätzungsweise 200 aktuell oder ehemals städtischen/FSB Häusern und Grundstücken in der Gartenstadt wenigsten sechs Häuser (= 3 %) als bezahlbarer Mietwohnraum langfristig erhalten werden könnten, zu einem
Kaufpreis der das ermöglicht? Und vielleicht gar das eine oder andere leerwerdende Haus noch dazu? – Wir freuen uns auf einen Gesprächstermin.

Mit freundlichen Grüßen
Mieterinitiative Gartenstadt
Im Auftrag
S. Merkel

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Auszug aus dem Antwortschreiben der Stadt Freiburg vom 22.7.2013 auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen vom 5.7.2013 zur „Zukunft der Wohngebäude der Heimbau eG auf städtischen  Erbbaugrundstücken in der Gartenstadt/ Bauhöferstraße:

„Frage 6:
Wie gedenkt die Stadt nach Endes des Erbbaurechts und Übernahme der Gebäude mit diesen weiter zu verfahren?

(Antwort) Die Verwaltung prüft, die zum 1.7.2016 zur Disposition stehenden Häuser der FSB/FSI zu übergeben.

Frage 9:
Ist an einen Verkauf der bzw. eines Teils der Wohnungen an die MieterInnen/ Mieterinitiativen bzw. an (genossenschaftliche) Organisationen wie z.B. das Mietshäusersyndikat gedacht, falls ja zu welchen Konditionen? Sollten durch ein solches Modell die betroffenen Wohnungen als preiswerte  Mietwohnungen erhalten und dauerhaft einer Wohnungsmarktspekulation entzogen werden können, würden wir dies für sehr unterstützenswert betrachten.

(Antwort) Für die bis zum 1.7.2016 noch nicht veräußerten Reihenhäuser der Heimbau soll wie zu Frage 6 beschrieben verfahren werden.

Frage 10:
Ist bei Freiwerden von Wohnungen an einen Verkauf an sonstige Dritte gedacht in Anlehnung an die Konditionen des Reihenhausprogramms oder anderer (welcher?) Rahmenbedingungen?

(Antwort) Bis zum Auslaufen der Erbbaurechte liegt die Verfügungsbefugnis bei einem  eventuellem Leerwerden der Häuser bei der Heimbau. Abhängig von den Ausführungen zu Fragen 6  und 9 könnte es sinnvoll sein, mit den Gebäuden analog der Beschlüsse des Gemeinderats vom  14.2.2012 und vom 27.3.2012 – Veräußerung von Streubesitz und Verkauf von Reihenhäusern der FSB…zu verfahren. Nach den entsprechenden Prüfungen wird den gemeinderätlichen Gremien ein  Entscheidungsvorschlag unterbreitet.“ —